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Hygie­neinspek­ti­on nach VDI 6022 – kurz erklärt für Betrei­ber und tech­ni­sche Lei­ter

Abklatschprobe Hygieneinspektion VDI 6022
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Was ist eine Hygie­neinspek­ti­on nach VDI 6022?


Eine Hygie­neinspek­ti­on nach VDI 6022 ist eine vor­ge­schrie­be­ne, sys­te­ma­ti­sche Prü­fung von raum­luft­tech­ni­schen Anla­gen (RLT), um hygie­ni­sche Män­gel fest­zu­stel­len. Sie ent­schei­det, ob eine Rei­ni­gung nach VDI 6022 erfor­der­lich ist oder nicht.

Defi­ni­ti­on Hygie­neinspek­ti­on

Eine Hygie­neinspek­ti­on nach VDI 6022 ist eine zustands­be­zo­ge­ne Über­prü­fung hygie­ne­re­le­van­ter Kom­po­nen­ten einer RLT-Anla­ge. Ziel ist es, hygie­ni­sche Risi­ken zu erken­nen und zu doku­men­tie­ren – nicht auto­ma­tisch zu rei­ni­gen.

Wich­tig für Betrei­ber:

  • Die Inspek­ti­on ist ver­pflich­tend, die Rei­ni­gung nicht pau­schal
  • Grund­la­ge ist der Ist-Zustand der Anla­ge
  • Ergeb­nis­se müs­sen schrift­lich doku­men­tiert wer­den
Kanalsystem Lüftungsanlage Hygieneinspektion VDI 6022
Kanal­sys­tem Lüf­tungs­an­la­ge

Wann ist eine Hygie­neinspek­ti­on vor­ge­schrie­ben?

  • Vor Erst­in­be­trieb­nah­me neu­er RLT-Anla­gen
  • Nach wesent­li­chen Umbau­ten
  • Regel­mä­ßig alle 2–3 Jah­re, abhän­gig von:
    • Anla­gen­art
    • Nut­zung
    • Luft­be­feuch­tung

Das Inter­vall löst kei­ne Rei­ni­gung aus – nur die Inspek­ti­on. Bei fest­ge­stell­ten Män­geln wird eine Rei­ni­gung durch­ge­führt.

Wasseruntersuchung Befeuchter Hygieneinspektion VDI 6022
Was­ser­un­ter­su­chung des Befeuch­ters bei einer Hygie­neinspek­ti­on

Was wird bei der Hygie­neinspek­ti­on geprüft?

Regel­mä­ßig geprüf­te Bestand­tei­le der Anla­ge:

  • Außen­luft­an­sau­gung
  • Fil­ter und Fil­ter­stu­fen
  • Luft­ka­nä­le und Lei­tun­gen
  • Gerä­te­kom­po­nen­ten (Ven­ti­la­to­ren, Wär­me­tau­scher)
  • Befeuch­tungs­ein­rich­tun­gen (falls vor­han­den)
  • Kon­den­sat­ab­füh­rung

Die Bewer­tung erfolgt visu­ell, mess­tech­nisch und doku­men­ta­ti­ons­ba­siert.

Verschmutzter Zuluftkanal Lüftungsanlage Hygieneinspektion VDI 6022
Ver­schmutz­ter Zuluft­ka­nal einer Lüf­tungs­an­la­ge bei einer Hygie­neinspek­ti­on

Wann ist eine Rei­ni­gung nach VDI 6022 erfor­der­lich?


Eine Rei­ni­gung ist nur dann erfor­der­lich, wenn die Hygie­neinspek­ti­on hygie­nisch rele­van­te Abwei­chun­gen fest­stellt.

Das kann in den fol­gen­den Fäl­len not­wen­dig sein:

  • rele­van­te Staub- oder Schmutz­ab­la­ge­run­gen
  • Feuch­tig­keit oder mikro­biel­les Wachs­tum
  • beschä­dig­te oder kor­ro­dier­te Kom­po­nen­ten
  • wie­der­holt fest­ge­stell­te Män­gel

Wich­tig ist zu bemer­ken, dass nicht jede Staub­ab­la­ge­rung hygie­nisch rele­vant ist.

War­um ist die Doku­men­ta­ti­on so ent­schei­dend?


Weil Betrei­ber damit ihre Für­sor­ge­pflicht nach­wei­sen.

Ein Hygie­ne­be­richt dient als:

  • Nach­weis gegen­über Behör­den und Audi­to­ren
  • Ent­schei­dungs­grund­la­ge für Instand­hal­tung
  • recht­li­che Absi­che­rung des Betrei­bers

Ohne Doku­men­ta­ti­on gilt eine Maß­nah­me als nicht erfolgt. Das ist ins­be­son­de­re im Bereich Arbeits­schutz rele­vant, da hier Mit­ar­bei­ter in Innen­räu­men vor Schim­mel oder Kei­men aus der Lüf­tungs­an­la­ge geschützt wer­den müs­sen.

Gereinigter Zuluftkanal Lüftungsanlage VDI 6022
Gerei­nig­ter Zuluft­ka­nal Lüf­tungs­an­la­ge

Hygie­ne in der Lüf­tungs­an­la­ge und Arbeits­schutz

Eine hygie­nisch ein­wand­frei betrie­be­ne Lüf­tungs­an­la­ge ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des betrieb­li­chen Arbeits­schut­zes, da sie unmit­tel­bar die Qua­li­tät der Atem­luft in Arbeits­be­rei­chen beein­flusst. Ver­un­rei­ni­gun­gen in RLT-Anla­gen – etwa Staub­ab­la­ge­run­gen, Feuch­tig­keit oder mikro­biel­les Wachs­tum – kön­nen dazu füh­ren, dass uner­wünsch­te Par­ti­kel oder Mikro­or­ga­nis­men in Auf­ent­halts- und Arbeits­räu­me ein­ge­tra­gen wer­den. Aus Sicht des Arbeits­schut­zes ist dies rele­vant, weil Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, gesund­heit­lich zuträg­li­che Arbeits­be­din­gun­gen sicher­zu­stel­len und ver­meid­ba­re Gefähr­dun­gen aus­zu­schlie­ßen. Regel­mä­ßi­ge Hygie­neinspek­tio­nen und ein ord­nungs­ge­mä­ßer Anla­gen­zu­stand tra­gen dazu bei, poten­zi­el­le Belas­tun­gen der Raum­luft früh­zei­tig zu erken­nen und zu behe­ben. Damit unter­stüt­zen hygie­nisch betrie­be­ne Lüf­tungs­an­la­gen nicht nur den norm­ge­rech­ten Betrieb, son­dern auch die prä­ven­ti­ve Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung, die Rechts­si­cher­heit des Betrei­bers und den nach­hal­ti­gen Schutz der Beschäf­tig­ten.

Wenn Sie wis­sen möch­ten, wie es um Ihre Anla­ge bestellt ist, for­dern Sie bei uns ein Ange­bot für eine Hygie­neinspek­ti­on an. Sen­den Sie uns Ihre Anfra­ge über das Kon­takt­for­mu­lar oder rufen Sie uns an.


FAQ zur Hygie­neinspek­ti­on in Lüf­tungs­an­la­gen

Ist eine Hygie­neinspek­ti­on nach VDI 6022 Pflicht?

Ja. Für RLT-Anla­gen mit Per­so­nen­be­zug gilt die VDI 6022 als aner­kann­ter Stand der Tech­nik und ist damit ver­pflich­tend anzu­wen­den.

Muss nach jeder Hygie­neinspek­ti­on gerei­nigt wer­den?

Nein. Eine Rei­ni­gung erfolgt nur bei fest­ge­stell­tem hygie­ni­schem Man­gel.

Wie oft muss eine Hygie­neinspek­ti­on durch­ge­führt wer­den?

In der Regel alle 2–3 Jah­re, abhän­gig von Nut­zung, Anla­gen­art und Luft­be­feuch­tung.

Wer darf eine Hygie­neinspek­ti­on durch­füh­ren?

Nur fach­kun­di­ges, nach VDI 6022 geschul­tes Per­so­nal mit ent­spre­chen­der Qua­li­fi­ka­ti­on.

Reicht eine Sicht­prü­fung der Luft­aus­läs­se aus?

Nein. Die VDI 6022 for­dert die Prü­fung aller hygie­ne­re­le­van­ten Kom­po­nen­ten, inklu­si­ve Gerä­te und Luft­ka­nä­le.

Ist Staub im Luft­ka­nal auto­ma­tisch ein hygie­ni­scher Man­gel?

Nein. Ent­schei­dend sind Art, Men­ge, Lage und hygie­ni­sche Rele­vanz der Abla­ge­rung.

Wie wir eine Rei­ni­gung durch­ge­führt?

- unter kon­trol­lier­tem Unter­druck
- mit geeig­ne­ten mecha­ni­schen Ver­fah­ren
- ohne Frei­set­zung von Par­ti­keln in genutz­te Räu­me
- mit Abschluss­kon­trol­le und Doku­men­ta­ti­on

Wel­che Unter­la­gen soll­te ein Betrei­ber auf­be­wah­ren?

- Hygie­neinspek­ti­ons­be­rich­te
- Foto­do­ku­men­ta­ti­on
- Rei­ni­gungs­nach­wei­se
- Qua­li­fi­ka­ti­ons­nach­wei­se der Dienst­leis­ter

Haben Sie Fra­gen zur Hygie­neinspek­ti­on oder möch­ten Sie einen Ter­min zur Bera­tung buchen, kon­tak­tie­ren Sie uns über das Kon­takt­for­mu­lar oder tele­fo­nisch.

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