Was ist eine Hygieneinspektion nach VDI 6022?
Eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 ist eine vorgeschriebene, systematische Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT), um hygienische Mängel festzustellen. Sie entscheidet, ob eine Reinigung nach VDI 6022 erforderlich ist oder nicht.
Definition Hygieneinspektion
Eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 ist eine zustandsbezogene Überprüfung hygienerelevanter Komponenten einer RLT-Anlage. Ziel ist es, hygienische Risiken zu erkennen und zu dokumentieren – nicht automatisch zu reinigen.
Wichtig für Betreiber:
- Die Inspektion ist verpflichtend, die Reinigung nicht pauschal
- Grundlage ist der Ist-Zustand der Anlage
- Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden

Wann ist eine Hygieneinspektion vorgeschrieben?
- Vor Erstinbetriebnahme neuer RLT-Anlagen
- Nach wesentlichen Umbauten
- Regelmäßig alle 2–3 Jahre, abhängig von:
- Anlagenart
- Nutzung
- Luftbefeuchtung
Das Intervall löst keine Reinigung aus – nur die Inspektion. Bei festgestellten Mängeln wird eine Reinigung durchgeführt.

Was wird bei der Hygieneinspektion geprüft?
Regelmäßig geprüfte Bestandteile der Anlage:
- Außenluftansaugung
- Filter und Filterstufen
- Luftkanäle und Leitungen
- Gerätekomponenten (Ventilatoren, Wärmetauscher)
- Befeuchtungseinrichtungen (falls vorhanden)
- Kondensatabführung
Die Bewertung erfolgt visuell, messtechnisch und dokumentationsbasiert.

Wann ist eine Reinigung nach VDI 6022 erforderlich?
Eine Reinigung ist nur dann erforderlich, wenn die Hygieneinspektion hygienisch relevante Abweichungen feststellt.
Das kann in den folgenden Fällen notwendig sein:
- relevante Staub- oder Schmutzablagerungen
- Feuchtigkeit oder mikrobielles Wachstum
- beschädigte oder korrodierte Komponenten
- wiederholt festgestellte Mängel
Wichtig ist zu bemerken, dass nicht jede Staubablagerung hygienisch relevant ist.
Warum ist die Dokumentation so entscheidend?
Weil Betreiber damit ihre Fürsorgepflicht nachweisen.
Ein Hygienebericht dient als:
- Nachweis gegenüber Behörden und Auditoren
- Entscheidungsgrundlage für Instandhaltung
- rechtliche Absicherung des Betreibers
Ohne Dokumentation gilt eine Maßnahme als nicht erfolgt. Das ist insbesondere im Bereich Arbeitsschutz relevant, da hier Mitarbeiter in Innenräumen vor Schimmel oder Keimen aus der Lüftungsanlage geschützt werden müssen.

Hygiene in der Lüftungsanlage und Arbeitsschutz
Eine hygienisch einwandfrei betriebene Lüftungsanlage ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes, da sie unmittelbar die Qualität der Atemluft in Arbeitsbereichen beeinflusst. Verunreinigungen in RLT-Anlagen – etwa Staubablagerungen, Feuchtigkeit oder mikrobielles Wachstum – können dazu führen, dass unerwünschte Partikel oder Mikroorganismen in Aufenthalts- und Arbeitsräume eingetragen werden. Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist dies relevant, weil Arbeitgeber verpflichtet sind, gesundheitlich zuträgliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen und vermeidbare Gefährdungen auszuschließen. Regelmäßige Hygieneinspektionen und ein ordnungsgemäßer Anlagenzustand tragen dazu bei, potenzielle Belastungen der Raumluft frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Damit unterstützen hygienisch betriebene Lüftungsanlagen nicht nur den normgerechten Betrieb, sondern auch die präventive Gefährdungsbeurteilung, die Rechtssicherheit des Betreibers und den nachhaltigen Schutz der Beschäftigten.
Wenn Sie wissen möchten, wie es um Ihre Anlage bestellt ist, fordern Sie bei uns ein Angebot für eine Hygieneinspektion an. Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
FAQ zur Hygieneinspektion in Lüftungsanlagen
Ja. Für RLT-Anlagen mit Personenbezug gilt die VDI 6022 als anerkannter Stand der Technik und ist damit verpflichtend anzuwenden.
Nein. Eine Reinigung erfolgt nur bei festgestelltem hygienischem Mangel.
In der Regel alle 2–3 Jahre, abhängig von Nutzung, Anlagenart und Luftbefeuchtung.
Nur fachkundiges, nach VDI 6022 geschultes Personal mit entsprechender Qualifikation.
Nein. Die VDI 6022 fordert die Prüfung aller hygienerelevanten Komponenten, inklusive Geräte und Luftkanäle.
Nein. Entscheidend sind Art, Menge, Lage und hygienische Relevanz der Ablagerung.
- unter kontrolliertem Unterdruck
- mit geeigneten mechanischen Verfahren
- ohne Freisetzung von Partikeln in genutzte Räume
- mit Abschlusskontrolle und Dokumentation
- Hygieneinspektionsberichte
- Fotodokumentation
- Reinigungsnachweise
- Qualifikationsnachweise der Dienstleister
Haben Sie Fragen zur Hygieneinspektion oder möchten Sie einen Termin zur Beratung buchen, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch.